Partnerbedingungen für Anbieter
Version 1.0
§1 Vertragspartner und Gegenstand
(1) Diese Bedingungen regeln die Listung von Event-Dienstleistern („Anbieter“) auf easy-event.at. Betreiber ist [Vorname Nachname], Easy Event Graz, [Adresse] („Easy Event“).
(2) Easy Event stellt das Profil des Anbieters dar, schlägt es Kunden passend zu ihren Eventdaten vor und leitet Anfragen von Kunden, die den Anbieter ausgewählt haben, per E-Mail weiter.
(3) Easy Event ist nicht Vertragspartner zwischen Kunde und Anbieter, nimmt keine Zahlungen entgegen und schuldet keine bestimmte Anzahl an Anfragen.
(4) Die Plattform richtet sich nur an Unternehmer; der Anbieter bestätigt, dass er unternehmerisch tätig ist und die nötigen Gewerbeberechtigungen besitzt.
§2 Kosten
Die Listung ist derzeit kostenlos. Ein künftiges Entgelt gilt nur, wenn der Anbieter ihm ausdrücklich zustimmt.
§3 Profilinhalte und Zustimmung
(1) Der Anbieter stellt Name, Beschreibung, Leistungen, Preisangaben, Kapazitäten, Kontaktdaten, Fotos und Logo bereit oder gibt einen von Easy Event vorbereiteten Entwurf frei. Ohne diese Freigabe wird nichts veröffentlicht.
(2) Der Anbieter steht dafür ein, dass seine Angaben richtig sind und keine Rechte Dritter verletzen, und meldet Änderungen an office@easy-event.at.
(3) Bildrechte: Der Anbieter räumt Easy Event für die Dauer der Listung ein einfaches, unentgeltliches, nicht übertragbares Recht ein, die übermittelten Fotos, Logos und Texte auf easy-event.at und in Anfragemails zu nutzen und technisch anzupassen (z. B. zuzuschneiden). Er bestätigt, die Rechte an den Fotos zu besitzen und dass abgebildete Personen zugestimmt haben.
(4) Easy Event darf Inhalte sprachlich kürzen und vereinheitlichen, ohne den Sinn zu verändern.
§4 Anfragen und Kundendaten
(1) Anfragen werden an die hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt; Antworten gehen direkt an den Kunden.
(2) Der Anbieter verwendet Kundendaten nur zur Bearbeitung der Anfrage und der daraus folgenden Geschäftsbeziehung und ist dafür eigener Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Werbung an Kunden ohne deren Einwilligung ist untersagt.
(3) Der Anbieter bemüht sich, Anfragen innerhalb von [3] Werktagen zu beantworten, auch mit einer Absage.
§5 Ranking
Anbieter werden je Kategorie nach diesen Hauptparametern gereiht: Eignung für die Eventart (ca. 30 %), Budget-Passung der Preisstufe (ca. 25 %), Eignung für die Gästezahl (ca. 25 %), Bewertung (ca. 20 %). Angezeigt werden nur vollständige, freigegebene Profile, die zu Eventart, Gästezahl und Budget passen. Bessere Platzierungen sind nicht käuflich; sollte sich das ändern, wird es hier vorab beschrieben (Art. 5 P2B-VO).
§6 Daten
Easy Event speichert Profildaten sowie Zahl, Zeitpunkt und Antwortstatus der weitergeleiteten Anfragen. Der Anbieter kann jederzeit eine Übersicht seiner Anfragen anfordern. Easy Event gibt Anbieterdaten nicht an Dritte weiter und verkauft sie nicht (Art. 9 P2B-VO).
§7 Sperre und Beendigung
(1) Beide Seiten können die Listung jederzeit per E-Mail beenden; der Anbieter wird dann innerhalb von [5] Werktagen offline genommen.
(2) Easy Event kann die Listung mit 30 Tagen Frist beenden und begründet dies in Textform (Art. 4 Abs. 1 P2B-VO).
(3) Easy Event kann ein Profil sofort sperren oder einschränken, wenn (a) Angaben falsch oder irreführend sind, (b) Rechte Dritter verletzt werden, (c) Kunden wiederholt nicht beantwortet oder schlecht behandelt werden, (d) eine Behörde oder ein Gericht es verlangt oder (e) Kundendaten missbraucht werden. Der Anbieter erhält spätestens mit Wirksamwerden eine Begründung mit den konkreten Tatsachen und kann dazu Stellung nehmen (Art. 4 P2B-VO, Art. 17 DSA).
§8 Beschwerden
an office@easy-event.at, Antwort innerhalb von [14] Tagen. Für eine außergerichtliche Einigung sind wir offen für eine Mediation.
§9 Haftung
Easy Event haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden; nicht für entgangene Aufträge, Ausfälle der Website oder Handlungen von Kunden. Der Anbieter hält Easy Event schad- und klaglos, wenn Dritte wegen seiner Inhalte (z. B. Bildrechte) Ansprüche geltend machen.
§10 Änderungen
werden mindestens 15 Tage vorher per E-Mail angekündigt. Der Anbieter kann bis zum Inkrafttreten kündigen; ohne Kündigung gelten die neuen Bedingungen (Art. 3 Abs. 2 P2B-VO).
§11 Schlussbestimmungen
Österreichisches Recht, Gerichtsstand Graz. Fallen einzelne Bestimmungen weg, bleibt der Rest wirksam.
Version 1.0 · Stand: [Datum]